GESUND BEWEGEN
Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie DGUV 112-191 (früher BGR 191) umfasst die Regelungen rund um die Herstellung und Zurichtung von Einlagen und Schuhveräderungen bei Sicherheitsschuhen. Demnach muss nach einer Veränderung des Schuhes dieser daraufhin geprüft werden, ob er nach der Veränderung noch den Anforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe, der Norm EN ISO 20345-20345, entspricht.
Die Zurichtungen bzw. Veränderungen der Schuhe samt Einlagen müssen nach dieser Richtlinie einer Baumusterprüfung unterzogen werden. Konkret bedeutet dies, dass der Schuh weiterhin die sicherheitsrelevanten Merkmale erfüllen muss.
Orthopädische Einlagen für Träger von Arbeitssicherheitsschuhen unterliegen genauso der DGUV-Regel 112-191 (ehemals BGR 191), wie Zurichtungen.
Unsere Einlagensysteme decken 70-80% der Sicherheitsschuhe ab und wurden speziell für diese hohen Anforderungen entwickelt.
Besonders Menschen mit empfindlichen Füßen, die unter Beschwerden wie Fersenschmerz oder Fersensporn leiden und im Arbeitsalltag viel stehen und gehen, profitieren von den hervorragenden Eigenschaften der angepassten Einlage.
Wir sind imstande, auch Zurichtungen (Schuhveränderungen) an bestimmten Sicherheitsschuhen vorzunehmen.
Hier müssen wir 100% nach den Vorgaben der Hersteller arbeiten.
Wir prüfen gerne, ob auch Ihr Schuh veränderbar ist.
Neben der Sicherheit spielt natürlich auch der Tragekomfort eine große Rolle. Schließlich sind Sicherheitsschuhe in den meisten Handwerksberufen ein ständiger Begleiter und das einen kompletten Arbeitstag hindurch. Dass der Komfort bei Schutzschuhen nicht einfach eine Frage der Bequemlichkeit ist, zeigt die Arbeitspraxis im Handwerk jeden Tag. Druckstellen und vorzeitige Ermüdung der Füße sind häufig unterschätzte Gefahren. Beweglich und flexibel müssen professionelle Sicherheitsschuhe deshalb sein, Polsterungen müssen vor unangenehmer Reibung schützen und eine Reduzierung des Gesamtgewichts beugt Ermüdungserscheinungen vor.
Wir fertigen für Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen Sicherheitsschuhe in den Ausführungen S1 bis S3.
Orthopädische Sicherheitsschuhe sind Einzelanfertigungen. Vom Bundesinnungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik wurden deshalb Schuhe gefertigt und die Baumusterprüfung von einem Prüfinstitut vorgenommen. In dieser Art können nun von jedem für Sicherheitsschuhe zertifizierten Betrieb in Lizenz baumustergeprüfte Sicherheitsschuhe gefertigt werden. Jeder zertifizierte Betrieb erhält einen Stempel, durch den die Einhaltung der Normen garantiert wird.
Unser Bertrieb besitzt die Baumusterprüfung und ist zugelassen, diese Sicherheitsschuhe nach BIV-Baumuster herzustellen.
Hinweise in Kurzform zur Antragsstellung können Sie sich downloaden, einfach den Button „Hinweise Antrag“ drücken.
Suedekum GmbH & Co. KG
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