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Empfehlung Pflege

Empfehlung der Pflegefachkraft für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

§ 40 Abs. 6 SGB XI

Empfehlung der Pflegefachkraft nach § 40 ABs. 6 SGB XI für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Kompetente Fachkräfte in der Pflege flogen in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung lange unter dem Radar. Der Gesetzgeber hat dies nun erkannt und hat Ihnen als Pflegefachkraft nun neue Kompetenzen eingeräumt. Es ist Ihnen nun möglich Verordnungsempfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel auszustellen, die Ihnen Ihre Arbeit erleichtern und das Leben des/der Pflegebedürftigen angenehmer zu machen. Durch Ihre Nähe zu Patient*innen geht Ihre Empfehlung einer Verordnung durch den Arzt / die Ärztin vor.

Wir als langjähriger Leistungserbringer im Bereich der Hilfsmittel und der Pflege befürworten Ihre neuen Kompetenzen und würden Sie gerne im Bürokratiedschungel gegenüber den Kranken- und Pflegekassen unterstützend zur Seite stehen.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen die Sie benötigen so wie Musterformulare und die Möglichkeit, Ihre Empfehlung einfach und schnell online und papierlos an uns zu übermitteln.

Was kann empfohlen werden?

  • Bad- und Duschhilfen (PG 04)
  • Kranken- / Behindertenfahrzeuge (PG 18)
  • Krankenpflegeartikel (PG 19)
  • Lagerungshilfen (PG 20)
  • Mobilitätshilfen (PG 22)
  • Toilettenhilfen (PG 33)
  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (PG 50)
  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und selbstständigen Lebensführung (PG 51 und 52)
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54

Eine ausführliche Liste finden Sie im Downloadbereich.

Wer kann ab jetzt Empfehlungen ausstellen?

  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit akademischen Grad
  • Gesundheits- und Kinderpfleger*innen
  • Altenfleger*innen
  • Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger*innen
  • Anerkannte ausländische Berufsabschlüsse nach §§ 40, 41 oder 42 PflBG
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